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Die Fahrrad - Werkstattin Oldenburg - Everstenist für Sie da .... ! - Wo : In der Hauptsstrasse 73, 26122 Oldenburg-Eversten,
- N 53.13299764147841' E 8.194132447242737'
- Stadteinwärts hinter der Autobahn das zweites Haus (taubenblau) auf der
- rechten Seite genau gegenüber der Raiffeisenbank
- Wenn es schnell* gehen muss.
- Wenn das Fahrrad durchgesehen werden muss (Inspektion)
- Wenn ein nicht fahrbereites Fahrrad instandgesetzt werden muss.
- Wenn Sie nach einem Unfall eine "Kostenaufstellung nach Unfall" brauchen
- Wenn die Getriebenabe einen Service * oder einen Oelwechsel * braucht
- Bitte bringen Sie ein "sauberes Fahrrad" zum Raparaturtermin. ( Um gute Einstellarbeiten und Reparaturen durchfuehren zu koennen, muss das "zu reparierende" sauber sein. Da eine Reinigung sehr Zeitaufwendig und somit auch Kostenintensiv ist, bitte ich Sie ein "sauberes" Fahrrad zu einem Reparaturtermin abzugeben
- Was kostet zum Beispiel : eine Schlauch Reparatur inkl. Material Stand 29-10-2021
- geschlossener Kettenkasten, mit Hinterradausbau !!!!!!! 44,50 inkl. 19% MwSt + Entsorgung
- geschl. Kettenkasten Montage mit Hinterbauspreizung*** 39,50 inkl. 19% MwSt + Entsorgung
- Hinterrad mit Nabenschaltung 28" 40,50 inkl. 19% MwSt + Entsorgung
- Hinterrad mit Kettenschaltung 28" 38,50 inkl. 19% MwSt + Entsorgung
- Vorderrad 28" 34,50 inkl. 19% MwSt + Entsorgung
- loses Laufrad 28" 27,50 inkl. 19% MwSt + Entsorgung
Die Kette spannen und oelen bei geschlossenem Kettenkasten 18,00 € - Kette erneuern ( Ohne Kette ) 12,00 € (geschl. Kettenkasten 17,00 €)
- Kette kuerzen (nicht am Fahrrad mon) 6,00 € (Kette lose geliefert)
Reparaturkostenaufstellung nach Unfall 40,00 € inkl. Dokument für die Versicherung " " " mit Rahmen und Gabel vermessen 80,00 € inkl. Dokument und digitalen Fotos aber !!!!!!!!! Bereifung prüfen und aufpumpen gegen Spende z.Z. nicht moeglich Kette / Ritzel auf Verschleiß prüfen kostenlos (geschl. Kettenkasten 5.-€ )
1 Fahrrad abholen Pro Weg (faellig bei Abholung) 25,- € / 30,- € inkl. 19 % MwSt
ein 2. Fahrrad abholen + 10 €
---- RUECKGABERECHT IM EINZELHANDEL Gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht? Es hält sich der verbreitete Irrglaube, dass es ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht im Einzelhandel gäbe. Dem ist jedoch nicht so. Gemäß § 433 Absatz 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache grundsätzlich frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Wenn die Kaufsache also keinen Sachmangel nach § 434 BGB oder einen Rechtsmangel nach § 435 BGB hat, steht dem Käufer eigentlich kein Rückgaberecht zu, schließlich hat er eine mangelfreie Sache gekauft und ein Kaufvertrag ist bindend. So wird es auch in der Fahrrad Werkstatt gehandhabt. "Ware die nicht defekt ist oder falsch verkauft wurde, wird grundsaetzlich nicht zurueckgenommen" ---- -----------
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