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NEU ! AB OKTOBER 2015 !!

BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT

IHR NICHT FAHRBEREITES FAHRRAD* FÜR EINE REPARATUR

IN DER

FAHRRAD - WERKSTATT“

ABHOLEN ZU LASSEN**

weitere Infos zu diesem Service

siehe unten......

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Service

bedeutet für "die Fahrrad Werkstatt"

 


  • In der Handwerksrolle eingetragener, qualitätsorientierter Handwerksbetrieb
  • Reparaturen unabhängig von Art und Fabrikat werden durchgeführt. Eine Reparatur könnte z.B. abgelehnt werden wenn ein Fahrrad total "verschmutzt" ist, sie nicht durchführbar, technisch nicht zu rechtfertigen bzw. zu verantworten ist, Ersatzteile nicht zu bekommen sind oder eine Auftraggeberin / ein Auftraggeber nicht geschäftsfähig ist.
  • Verbindliche Terminabsprache - Termine können verbindlich vereinbart werden, auch außerhalb der Öffnungszeiten (z.B. vor der Arbeit) . In der Regel ist eine  Reparatur innerhalb von 24 Stunden durchgeführt. (Gründe für eine längere Dauer können verzögerte Lieferung von Ersatzteilen, nicht vorhersehbare Komplikationen bei der Reparatur o. ä. sein.) Wenn sich eine Reparatur verzögert,  wird die Kundin / der Kunde sofort benachrichtigt.
  • Information über Reparaturfertigstellung - Nach Fertigstellung der Reparatur und Probefahrt bekommen Sie, wenn der  Zeitpunkt der Fertigstellung weit vor dem vereinbarten Abholtermin liegt einen Anruf oder eine SMS das Sie Ihr Fahrrad abholen können.
  • Pannen-Soforthilfe - In dringenden Fällen ist eine sofortige Reparatur (auch an verschmutzten Rädern) möglich, wenn diese die Dauer von 15 Minuten nicht übersteigt. Die Wartezeit für solch eine 
  • Verbindlicher Kostenrahmen – Für jede Reparatur wird ein verbindlicher Kostenrahmen festgelegt. Ergibt sich während der Reparatur ein höherer Kostenaufwand, wird erst nach Rücksprache mit der Kundin / dem Kunden die Reparatur fortgesetzt
  • Inspektionen nach standardisierten Checklisten - Inspektionen und Reparaturen werden nach standardisierten Checklisten durchgeführt, die unter Berücksichtigung langjähriger Erfahrung erstellt und regelmäßig aktualisiert werden.
  • Abrechnung nach verbindlicher Arbeitswerte-Liste – Grundlage zur Abrechnung der Reparaturleistungen ist die derzeit gültige Arbeitswerteliste, herausgegeben vom Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker Handwerk (BIV) in Zusammenarbeit mit dem Verband des Deutschen Zweiradhandels (VDZ)  und dem Verbund Service und Fahrrad (VSF). Diese Liste Ist jederzeit in der Fahrrad Werkstatt oder unter:
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Die Fahrrad Werkstatt in Oldenburg Hauptstr. 73 | info@die-fahrrad-werkstatt.com